Alle weiteren Versteigerungstermine für den Herbst 2023 werden auf dieser Webseite der Kreisforsten bekanntgegeben.
Die Lose können ausgehend von einer Taxe (Basispreis) beboten werden. Dem Zuschlagspreis auf der Versteigerung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen.
Die Flächenlose sind im Wald farblich und mit Nummern gekennzeichnet und können ab sofort besichtigt werden – mit der Bitte dies mit Rücksicht auf die Erholungssuchenden fußläufig zu tun.
Was ist ein Flächenlos?
Ein Flächenlos ist ein markierter Bereich, das dort zu entnehmende Holz ist farblich gekennzeichnet. Bei den Flächenlosen handelt es sich meistens um junge Waldbestände, in denen zur Förderung von Stabilität und Vitalität des Gesamtbestandes vereinzelt junge Bäume entnommen werden sollen. Aber auch um große Kronen und windwurfgeschädigte Bäume, die mit der Motorsäge zu Brennholz aufgearbeitet werden können.
Z-Bäume (Zukunftsbäume) mit einem gelben Band sind unbedingt zu schonen!
Wieviele Lose und welche Menge kann ich erwerben?
Jeder Haushalt erhält zunächst ein Los. Kaufen Sie bitte nur so viel Brennholz wie Sie wirklich brauchen. Dadurch ermöglichen Sie es uns, mehr Haushalte versorgen zu können.
Bitte denken Sie daran: Jeder Aufarbeitende muss über einen Motorsägenschein verfügen.
Für Brennholz in Selbstwerbung (Kronen und Jungbestände)
Am Tag der Versteigerung werden die Flächenlose durch den zuständigen Revierleiter aufgerufen und ausgehend von einem Mindestgebot (Taxe) durch Zuruf versteigert. Der Meisbietende erhält den Zuschlag.
Noch vor Ort erfolgt die Aufnahme der Kontaktdaten und des Zuschlagpreises für die Rechnungstellung.
Zur Versteigerung sind der Personalausweis und der Motorsägenschein mitzubringen.
Die Rechnung wird anschließend durch das Forstamt zugestellt.
Brennholz lang „ab Waldstraße“
Unser Ziel ist es – trotz der extrem hohen Nachfrage – der Bevölkerung vor Ort Brennholz zur Verfügung zu stellen. Obwohl es für die Kollegen zunehmend schwerer wird abzusehen, welche Holzmengen realisierbar sein werden. Wir bemühen uns jedoch Brennholz regional für möglichst viele Haushalte zur Verfügung zu stellen.
Bei den Revierleitern kann Brennholz als sogenanntes Brennholz lang, ‚ab Waldstraße‘ erworben werden. Brennholz lang wird an gut befahrbaren Wegen in Poltern gelagert. Sie haben die Möglichkeit das Holz bequem direkt im Wald am Weg aufzuarbeiten. Sie können sich das Holz auch nach Hause transportieren und daheim aufarbeiten. Da Sie bei dieser Art der Brennholzgewinnung einiges an eigener Arbeit einbringen, ist der Preis deutlich günstiger als für ofenfertiges Brennholz vom Händler.
Für den Polter-Verkauf von Brennholz an der Waldstraße gilt:
Bitte beachten Sie unsere neuen Brennholzrichtpreise (gültig ab 1.9.2023)
Laubholz-Brennholz lang (3-10m), gerückt am Weg für derzeit 50,00 €/rm, abgerechnet in Festmeter: 83,00 €/fm
Nadelholz-Brennholz lang (3-10m), gerückt am Weg für derzeit 35,00 €/rm, abgerechnet in Festmeter: 58,00 €/fm
Ab einer Menge von 25,1 Raummetern (rm) handelt es sich nicht mehr um haushaltsübliche Mengen, für die wir 75,00 €/rm bzw. in Festmetern 125,00 €/fm in Rechnung stellen!
Die Festpreise verstehen sich alle netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 7 %.
Es werden generell keine Preisnachlässe gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren AGB__Brennholz Waldstraßefür den Brennholzverkauf (AGB-Brh).
Auch in diesem Sortiment können keine verbindlichen Bestellungen angenommen werden.
Ausnahmen und Abweichungen von dem beschriebenen Verfahren sind nicht vorgesehen, die Kreisforsten bitten daher von Anfragen dieser Art abzusehen.
Die Kreisforsten Herzogtum Lauenburg bemühen sich, der lokalen Bevölkerung ausreichend Brennholzsortimente für den Hausgebrauch zur Verfügung zu stellen – ohne dabei die Ökologie des Waldes, ihre naturgemäße Waldbewirtschaftung aus den Augen zu verlieren.
Was ist bei der Aufarbeitung von Brennholz zu beachten?
Die Arbeit im Wald ist gefährlich. Egal, ob Sie ‚Profi‘ sind oder in Ihrer Freizeit Brennholz zum Eigenbedarf aufarbeiten. Aus diesem Grund gelten für die Brennholzaufarbeitung Regeln, auf deren Einhaltung wir – zu Ihrer eigenen Sicherheit – unbedingt bestehen müssen.
Im Wald darf das Brennholz mit der Motorsäge nur von Personen über 18 Jahren aufgearbeitet werden, die an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen haben. Der Lehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Oder der Aufarbeitende hat die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in der Holzernte erlangt. Der Nachweis ist bei der Aufarbeitung im Wald mitzuführen und auf Verlangen dem/der Forstrevierleiter/in vorzuzeigen.
Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Diese besteht aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhen sowie Handschuhen. Für die Aufarbeitung dürfen Sie nur Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwenden.